10.04.19|Bruthöhlen nicht sprengen |
veröffentlicht am: 12-05-2019 |
Bruthöhlen nicht sprengen
Derzeit plant die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV), ein Unternehmen der öffentlichen Hand, das Verfahren der Sprengverdichtung einzusetzen, um den Boden der Innenkippe Spreetal vor dem Abrutschen zu sichern. Das Areal befindet sich nördlich von Hoyerswerda. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Sachsen befürchtet, dass im Verlauf der Sprengungen unter anderem unter Naturschutz stehende Wölfe und deren Nachwuchs nicht nur gestört, sondern getötet werden.
Auf der Innenkippe Spreetal wurde wenigstens eine Höhle nachgewiesen, wie Wölfe sie für die Aufzucht ihrer Jungen graben. Es ist anzunehmen, dass es noch zahlreiche weitere Höhlen gibt. Wölfe graben mehrere Bruthöhlen und entscheiden sich für die am besten geeignete, um ihre Welpen zwischen März und Anfang Juni aufzuziehen. Bei der Sprengverdichtung werden mit Stützflüssigkeit gefüllte Bohrlöcher über die Oberfläche eines Gebietes verteilt, Sprengladungen eingebaut und systematisch gezündet. Abrutschender Boden soll auf diese Weise gefestigt werden. Durch das Verfahren sackt das gesamte Gelände ein – und damit sämtliche darauf befindliche Höhlen. Es ist davon auszugehen, dass in Wolfs- und anderen Höhlen lebende Tiere und deren Nachwuchs durch die Sprengverdichtung bei lebendigem Leib begraben werden.
„Wir fordern die sofortige Unterbrechung der Arbeiten sowie eine umfassende Untersuchung vorab“, sagt Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen. „Die geplanten Sprengungen sind in einen Zeitraum zu verlegen, in dem höhlenbewohnende Lebewesen keine Jungen werfen oder aufziehen. Tote Wölfe sind kein Kollateralschaden. Angesichts der Ergebnisse des erst vor wenigen Tagen veröffentlichten UNO-Berichts zum weltweit gravierenden Schwund der Biodiversität sollte es auch in Sachsen selbstverständlich werden, Tagebaue ökologisch und nachhaltig und unter Rücksichtnahme auf alle Betroffenen zu sanieren.“
Der BUND Sachsen hat aus diesem Grund eine Anfrage nach dem Umweltinformationengesetz an die Landesdirektion Sachsen gerichtet. Diese Anfrage kommt einer Aufforderung nach behördlichem Einschreiten gleich. Die Landesdirektion hat gegenüber den unteren Naturschutzbehörden des Freistaates die Fachaufsicht. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist an der Innenkippe Spreetal nicht erforderlich, da es sich um einen Bergbau-Altstandort handelt. Felix Ekardt: „Nichtsdestoweniger darf mit Verweis auf geltendes und unserer Erachtens unzureichendes Recht anderes Recht nicht gebrochen und die Zerstörung geschützter Fortpflanzungsstätten in Kauf genommen werden.“
Zuletzt geändert am: 12-05-2019 um 22:56 >Zurück
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