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Gesunde Zukunft | NEWS

01.02.19|Stellungnahme zum Referentenentwurf der SächsWolfsVO

veröffentlicht am: 08-02-2019
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Der BUND Sachsen lehnt die vorliegende Verordnung ab, da sie mit geltenden bundes- und unionsrechtlichen Vorgaben schlicht unvereinbar ist.

 

Foto: Doris Opitz/pixelioSehr geehrte Damen und Herren,

der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen e.V., bedankt sich für die Beteiligung zu o. g. Verordnungsentwurf.

Wir kommen aber nicht umhin zu bemängeln, dass die Anhörung per E-Mail vom 17.12.2018 in die Zeit von Weihnachten und den Jahreswechsel gelegt wurde und die gewährte Frist zur Stellungnahme auch angesichts des Umfangs der überlassenen Unterlagen von gut 600 Seiten deutlich zu knapp bemessen ist. Dies gilt umso mehr, als die Überlegungen zum Erlass einer entsprechenden Verordnung ausweislich der beigefügten Unterlagen schon seit mehr als einem Jahr bestehen und eine besondere Eile nicht geboten ist. Wir behalten uns deshalb auch eine Ergänzung und Konkretisierung unserer Bedenken im anstehenden Anhörungstermin vor.

Unter formellen Aspekten ist zunächst der Beteiligtenkreis zu beanstanden, da alle staatlichen und privaten Stellen beteiligt werden müssen, auf die sich der Verordnunggsentwurf auswirken kann. Wegen der Zugehörigkeit der sächsischen Wölfe zur kontinentalen biogeografischen Region hätten zum Verordnungsentwurf auch bayerische und polnische Umweltverbände gehört werden müssen.

Inhaltlich nehmen wir wie folgt Stellung:

Der BUND Sachsen lehnt die vorliegende Verordnung ab, da sie mit geltenden bundes- und unionsrechtlichen Vorgaben schlicht unvereinbar ist.

Besonders bemerkenswert ist, dass sich diese Schlussfolgerung gerade aus den zur Beteiligung vorgelegten Unterlagen ergibt. Weiterhin fällt auf, dass der Sächsische Wolfsmanagementplan nicht Gegenstand der Verfahrensunterlagen zur Aufstellung der Wolfsmanagementverordnung war. Bei näherer Betrachtung des geltenden Managementplans verwundert dies letztlich nicht, weil der Verordnungsentwurf dem Wolfsmanagementplan zuwiderläuft und mit diesem nicht vereinbar ist.


-> komplette Stellungnahme

Zuletzt geändert am: 08-02-2019 um 11:44

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